Das Handout und die Auseinandersetzung mit der Privacy Range sollen helfen, im Webbrowser erkennbareDatenschutzprobleme zu finden. Probleme auf der Serverseite sind kein Bestandteil der Trainingsumgebung und des Handouts.
Definition nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO:
„(...) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (...), identifiziert werden kann."
Auch IP-Adressen können demnach personenbezogene Daten sein. Sind auf einer Webseite Tools von Drittanbietern eingebunden, wird die IP-Adresse des Nutzers auch an den Drittanbieter übertragen. Solche Tools können etwa Videos, Karten oder Formulare sein.
Wer darüber bestimmt, welche personenbezogenen Daten wie und wofür (sog. „Mittel und Zwecke") verarbeitet werden, ist sog. Verantwortliche und hat datenschutzrechtliche Pflichten u.a. aus der DSGVO zu erfüllen, etwa die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenschutzgrundsätze").
Jede Datenverarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO (siehe Punkt Rechtsgrundlagen), z.B. die Erfüllung eines Vertrags.
Betroffene müssen nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht, z.B. durch eine verständliche, umfassende und leicht zugängliche Datenschutzerklärung.
Daten dürfen nur für klar festgelegte Zwecke genutzt werden, z.B. darf eine E-Mail zur Versandbestätigung nicht für den Newsletterversand zweckentfremdet werden.
Es dürfen nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten erhoben werden, z.B. ist ein Geburtsdatum für eine Bestellung, bei der das Alter keine Rolle spielt, nicht erforderlich.
Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein, z.B. durch eine regelmäßige Abfrage bei den Betroffenen, wenn Daten längere Zeit unverändert gespeichert wurden.
Daten müssen gelöscht oder anonymisiert werden, sobald der Zweck erfüllt ist, z.B. das automatische Löschen von Mail-Adressen zur Gewinnspielteilnahme nach Ablauf des Spielzeitraums.
Daten müssen korrekt, sicher und geschützt verarbeitet werden, z.B. durch verschlüsselte Passwortspeicherung, regelmäßige Backups und Zugriffskontrollen.
Für jede Verarbeitung muss die Verantwortliche eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorweisen:
Zur Erfüllung des Transparenzgebots müssen Verantwortliche gem. Art. 13 DSGVO eine Reihe an Informationen bereitstellen:
Best Practice: Eine Social Media Plattform ermöglicht es den Nutzern, eine Kopie aller durch die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten herunterzuladen.
Best Practice: Der Nutzer eines Versandhandels kann nach einem Umzug die Adresse in seinem Account selbstständig ändern, diese Änderung wird vom System in allen betroffenen Bereichen übernommen.
Best Practice: Ein Nutzer löscht seinen Account auf einer Kleinanzeigenplattform. Das öffentliche Profil sowie Accountname und E-Mail-Adresse werden auf der gesamten Plattform gelöscht oder anonymisiert, auch in Chatverläufen mit anderen Nutzern.
Best Practice: Eine Nutzerin widerspricht der Analyse von IP-Adressen und Cookies zur Reichweitenmessung durch den Webseitenbetreiber. Bis zur Klärung dürfen die Rohdaten weiter gespeichert, aber nicht mehr für Statistikberichte genutzt werden.
Best Practice: Eine Navigations-App verarbeitet Standort- und Bewegungsdaten ihrer Nutzer, um aggregierte Informationen an die Verkehrsbehörde zur Verkehrsplanung bereitzustellen. Nach Widerspruch eines Nutzers blockiert die App seine Standortdaten für die Weitergabe an die Verkehrsbehörde.
Best Practice: Eine Nutzerin wechselt ihre Sport-Tracking-App und fordert die Datenübertragung ein. Sie erhält ihre Trainingsdaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format und kann diese in die neue Anwendung importieren.